Sie wollen ihr Wohnhaus altersgerecht umbauen und möchten staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen?
Die notwendigen Umbaumaßnahmen werden qualifiziert auf der Grundlage der DIN 18040 Teil 2 in unserem Büro geplant und auf der Baustelle umgesetzt. Bei umfassenden Maßnahmen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit den Standard „altengerechte Wohnung bzw. altengerechtes Haus“ zu erlangen.
Im Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ fördert die KfW alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten, aber auch den Kauf einer frisch umgebauten Immobilie.
Ihr KfW-Darlehn umfasst 100% der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Diese Förderung kommt Ihnen als Eigentümer oder Vermieter zugute. Auch als Mieter können Sie mit Zustimmung des Vermieters umbauen und die Fördermittel nutzen.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereiche und Wohnungszugang
- Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden (Aufzug / Rampen)
- Anpassung der Raumgeometrie (Änderung Raumzuschnitt / Freisitze)
- Maßnahmen in Sanitärräumen (bodengleiche Dusche / Änderung Raumzuschnitt)
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Gegensprechanlagen
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Wichtig ist, dass Sie den Antrag bei der KfW stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen und dass die Baumaßnahmen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.